Corona Hofer dürfen Verwandte doch besuchen

Alisa Schrauth
Die Stadt verschärft die Corona-Regeln erneut – doch vorerst nur für fünf Tage. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Inzidenzwerte bleiben zu hoch. Die Stadt Hof erlässt eine neue Verfügung, die vorerst bis 23. Dezember gilt.

 
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Hof - Am Samstag treten in Hof noch strengere Corona-Regeln in Kraft – vor allem Kontaktbeschränkungen, Besuchsregeln in Krankenhäusern und die Richtlinien zum Alkoholverkauf werden zunächst bis 23. Dezember verschärft. Die neue Allgemeinverfügung hat die Stadt Hof, wie berichtet, am Donnerstagabend veröffentlicht. Sie löst die bis einschließlich Freitag bestehende Verfügung nahtlos ab.

Nach einer Pressemitteilung der Stadt zur neuen Verfügung am Donnerstagabend war vielen Menschen in Hof nicht ganz klar, wie einige der neuen Regeln zu verstehen seien. In den sozialen Netzwerken wurde Kritik laut, dass sie schwer zu finden und schwer verständlich seien. Während viele Menschen zunächst beschäftigte, wo noch Alkohol ausgegeben und gekauft werden darf, ging aus der Pressemitteilung der Stadt Hof nicht der wichtige Punkt hervor, dass die privaten Kontakte weiter eingeschränkt werden. Dazu musste man sich erst bis zum entsprechenden Passus in der Allgemeinverfügung durchklicken. Was verändert sich heute im Vergleich zur vorangegangenen Verordnung?

Private Kontakte: Hofer dürfen noch Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner besuchen. Zusätzlich dürfen Alte, Kranke und Menschen mit Einschränkungen besucht werden. Zunächst hatte die Stadt Hof den Zusatz über den Besuch von Verwandten in gerader Linie gestrichen, später am Freitagnachmittag aber korrigiert. 

Alkoholverkauf: Neu ist auch, dass die Gastronomie keinen Alkohol mehr ausgeben darf: Die Flasche Wein zur abgeholten Pizza ist damit verboten. Der Lebensmittelhandel und ist davon aber nicht betroffen. Das Kaufen des Feierabend-Bieres im Supermarkt ist also weiterhin erlaubt – verboten ist allerdings der Konsum des Getränks im öffentlichen Raum.

Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen: Der Besuch ist von Patienten ist weiterhin nur zur Begleitung Sterbender sowie zur Wahrnehmung des Sorgerechts erlaubt. Alle Besucher müssen aber jetzt einen negativen Corona-Test vorlegen. Das Testergebnis darf bei einem POC-Antigen-Schnelltest maximal 48 Stunden, bei einem PCR-Test höchstens drei Tage alt sein.

Dass die Stadt Hof die Regeln mit einer neuen Allgemeinverfügung verschärfen würde, war zu erwarten und ist die logische Konsequenz aus der Verordnung des Freistaates. Die 11. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht eine „weitergehende Anordnung“ ausdrücklich vor für Regionen, in denen die Inzidenzwerte deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen. Zuletzt sind die Sieben-Tage-Inzidenzwerte in Hof um die 400 geschwankt.

Die neue Allgemeinverordnung der Stadt gilt bis einschließlich 23. Dezember: Die Feiertage sind in der städtischen Verordnung also noch nicht geregelt. Deshalb greift nach bisherigem Stand an Weihnachten immer noch die bayerische Verordnung.

Man wolle das Geschehen weiter beobachten und abwarten, ob Lockerungen möglich seien, sagt die städtische Pressesprecherin Ilona Hörath. Dass sich innerhalb einer Woche viel verändere, sei unwahrscheinlich. „Jedoch ist das Infektionsgeschehen dynamisch“, sagt sie weiter. Auf neue Verordnungen müsse man schnell reagieren können. „Niemand kann sagen, wie die Landesregierung reagieren wird – wir müssen dann wiederum schnell handeln können“, erklärt Hörath. Grundsätzlich sei für solche Verordnungen eine zeitliche Begrenzung festgesetzt. Ob die Stadt die Regelungen auch für die Weihnachtsfeiertage noch einmal verschärft, bleibt abzuwarten.

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