Dass die Stadt Hof die Regeln mit einer neuen Allgemeinverfügung verschärfen würde, war zu erwarten und ist die logische Konsequenz aus der Verordnung des Freistaates. Die 11. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht eine „weitergehende Anordnung“ ausdrücklich vor für Regionen, in denen die Inzidenzwerte deutlich über dem Landesdurchschnitt liegen. Zuletzt sind die Sieben-Tage-Inzidenzwerte in Hof um die 400 geschwankt.
Die neue Allgemeinverordnung der Stadt gilt bis einschließlich 23. Dezember: Die Feiertage sind in der städtischen Verordnung also noch nicht geregelt. Deshalb greift nach bisherigem Stand an Weihnachten immer noch die bayerische Verordnung.
Man wolle das Geschehen weiter beobachten und abwarten, ob Lockerungen möglich seien, sagt die städtische Pressesprecherin Ilona Hörath. Dass sich innerhalb einer Woche viel verändere, sei unwahrscheinlich. „Jedoch ist das Infektionsgeschehen dynamisch“, sagt sie weiter. Auf neue Verordnungen müsse man schnell reagieren können. „Niemand kann sagen, wie die Landesregierung reagieren wird – wir müssen dann wiederum schnell handeln können“, erklärt Hörath. Grundsätzlich sei für solche Verordnungen eine zeitliche Begrenzung festgesetzt. Ob die Stadt die Regelungen auch für die Weihnachtsfeiertage noch einmal verschärft, bleibt abzuwarten.