Wenngleich in den Regelwerken des DFB eine Altersgrenze für Schiedsrichter nicht schriftlich fixiert sei, bestehe aber tatsächlich eine praktizierte Altersgrenze von 47 Jahren, so das Gericht. Denn die Bewerber würden ab diesem Lebensjahr nahezu ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt und der Verband habe die Bedeutung dieses Alters für das Ende einer Schiedsrichtertätigkeit auch öffentlich bekundet.
Altersgrenze willkürlich und nicht gerechtfertigt
Es sei im Ergebnis willkürlich und daher nach den Regeln des Antidiskriminierungsgesetzes nicht gerechtfertigt, auf eine feste Altersgrenze von 47 Jahren abzustellen. "Zwar hat das Alter aus biologischen Gründen eine statistische Relevanz für die Eignung als Schiedsrichter, weil mit ihm die Leistungsfähigkeit nachlässt und das Verletzungsrisiko steigt", so die 16. Zivilkammer. "Warum gerade das Alter von 47 Jahren für die Leistungsfähigkeit eines Elite-Schiedsrichters ausschlaggebend sein soll, wurde nicht dargelegt, etwa durch einen wissenschaftlichen Nachweis oder einen näher begründeten Erfahrungswert." Das Gericht vermisste zudem beim DFB ein "an Leistungskriterien orientiertes transparentes Bewerbungsverfahren".
"Die Diskriminierung wurde bestätigt! Die Freude auf dem Platz, Abende mit Kollegen/Freunden mir dennoch genommen+der Schaden nur bruchteilhaft ersetzt. Anderen bleibt‘s nun erspart", twitterte Gräfe in einer ersten Reaktion.
Ausnahmen vom DFB-Vorgehen in der Altersbegrenzung hatte es zuletzt in den 1980er Jahren gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden.