Am Mittwoch Vorsicht: Illegale Müllsammlung in Weißdorf

Nachdem Unbekannte Straßensammlungen angemeldet haben, rät das Landratsamt Hof dringend davon ab, gebrauchte Gegenstände dafür bereitzustellen. Nicht angemeldete Sammlungen dieser Art sind nicht erlaubt – aus verschiedenen Gründen.

 
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Elektroschrott. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Jens Kalaene

Erst in Gattendorf, nun in Weißdorf: Erneut haben Unbekannte im Landkreis Hof per Wurfzettel eine „Althaushaltsgerätesammlung“ angekündigt. Eine solcher illegalen Müllsammlungen soll am heutigen Mittwoch um 11 Uhr in Weißdorf stattfinden. Im Rahmen einer Straßensammlung werden demnach nicht mehr benötigte Gegenstände, wie Elektro- und Elektronikgeräte, Hausrat, Autoreifen, Fahrräder, Laptops oder Fotoapparate abgeholt. Das Landratsamt Hof rät in einer Pressemitteilung dringend davon ab, an solchen Sammlungen teilzunehmen, und bittet, stattdessen die abfallwirtschaftlichen Einrichtungen, Wertstoffhöfe oder offizielle Sperrmüllsammlungen zu nutzen.

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Ende April war auch eine Sammlung in Gattendorf angekündigt. Wie Bürgermeister Stefan Müller sagte, hat die Gemeinde die Polizei verständigt, auch weil Ganoven derartige Sammlungen zuweilen nutzten, um Häuser und Objekte auszuspähen, in die später eingebrochen werden soll.

Sammlungen dieser Art verfolgten nach Auskunft des Landratsamtes in der Regel das Ziel, an gewinnbringende Gegenstände heranzukommen. Weniger lohnende Teile würden häufig am Straßenrand zurückgelassen. „Für die Betroffenen ist dies ärgerlich, weil die nicht abgeholten Abfälle wieder zurückgenommen werden müssen.“

Im Aufruf ist der Tag und der Zeitraum der Abholung angegeben, aber keinerlei Hinweise zu den Verantwortlichen der Sammlung. Solche Sammlungen sind nicht legal und werden vom Landratsamt Hof als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Seit dem 1. Juni 2012 sind gewerbliche Sammlungen etwa von Altkleidern, Schuhen, Schrott, Altmetall nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz anzeigepflichtig. Eine Anzeige für diese Sammlung gab es beim Landratsamt Hof nicht. Folglich kann die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle nicht nachgewiesen werden. Daher ist den Trägern der Sammlung nicht gestattet die Sammlung durchzuführen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich unter den Sammlungsgegenständen auch „gefährliche Abfälle“ befinden können, für deren Sammlung eine Erlaubnis erforderlich ist. Elektro- und Elektronikgeräte dürfen zudem ausschließlich durch einen Vertreiber, einen Hersteller oder über die Sammeleinrichtungen des Landkreises Hof, der Abfallzweckverband Stadt- und Landkreis Hof (AZV), als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gesammelt werden. red