München - Das Verbands-Sportgericht unter Vorsitz von Oskar Riedmeyer hat als letzte verbandsinterne sportgerichtliche Instanz 32 Beschwerden gegen den pandemiebedingten Abbruch der Saison 2019/20/21 sowie gegen die Wertung per Quotienten-Regelung nach §93 der BFV-Spielordnung mit Auf- und Absteigern und dem Aussetzen der Relegation als unbegründet abgewiesen. Darüber hinaus hat auch das Landgericht München I per Beschluss (Aktenzeichen 37 0 7725/21) den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Hier hatte eine Münchner Anwaltskanzlei 17 Vereine aus dem Freistaat vertreten, die gleichzeitig auch Beschwerde beim Verbandsanwalt eingelegt hatten. Den betreffenden Vereinen wurden die Urteile des Verbands-Sportgerichts an diesem Donnerstag offiziell zugestellt.