In diesem Punkt ist das deutsche Gesetz knallhart: Wer sich mit einem Doktor-Titel schmückt und gar keinen hat, der macht sich strafbar. Es ist nicht nur eine „Ordnungswidrigkeit“, wie Falsch-Parken, sondern eine „Straftat“ wie Betrug oder Körperverletzung. Und genau wegen dieses Vorwurfs sitzt ein 83-jähriger Mann aus dem Fichtelgebirge an diesem heißen Nachmittag im Amtsgericht Wunsiedel auf der Anklagebank.