Mit einer Kollegin führte der Verurteilte eine etwa zweijährige Affäre ‒ bis die Frau diese beendete. Dies wollte der Jurist jedoch nicht akzeptieren, obwohl seine Kollegin ihm etwa mit Nachrichten wie "Bitte hör auf, mir diese Nachrichten zu schreiben" ihren Widerwillen klar signalisierte. Den Tatvorwurf der Nachstellung sah das Gericht damit jedoch noch lange nicht erfüllt.
Mehrere Aussagen der Frauen reichten nicht aus
Stellenweise stand für das Gericht Aussage gegen Aussage, in einigen Fällen stellte es auch Ungereimtheiten in den Äußerungen der Frauen fest. Obwohl die Zeuginnen nach Ansicht des Richters nicht gelogen haben, reichten viele Aussagen nicht für eine strafrechtliche Verurteilung.
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er das objektive Tatgeschehen eingeräumt hatte und nicht vorbestraft war. Zu seinen Lasten stellte es jedoch fest, dass der Jurist die Taten während seiner Dienstzeit im Gericht verübt und dabei seine Machtposition ausgenutzt habe.
Richter: "Hose einfach näher als das Hirn"
Mit mindestens fünf Arbeitskolleginnen hatte der verurteilte Jurist laut Urteil eine Affäre oder versuchte zumindest, diese einzugehen. Der Richter sagte in seiner Urteilsverkündung: "Bei ihnen war die Hose einfach näher als das Hirn." Der Verurteilte kann binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.