Die Beklagte weigerte sich aber, diese zu zahlen. „Vor Gericht wendete sie ein, dass der ihr überlassene Kater nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht und daher „mangelhaft“ im rechtlichen Sinn ist“, erläuterte der Sprecher. Der Kater habe nicht die versprochene Farbe gehabt und seine Ohren seien zu klein gewesen. Deshalb sei er für die Zucht ungeeignet gewesen.