Ansbach Streit um „mangelhaften“ Kater landet vor Gericht

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Die Käuferin sollte 700 Euro für den Maine Coon-Kater zahlen (Symbolbild). Foto: imago images/Becker&Bredel

Kurioser Rechtsstreit in Ansbach: Es geht um einen Kater, sein Aussehen, die Größe der Ohren – und seine Zucht. Die Hintergründe.

 
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Weil das Aussehen eines Katers einer Käuferin nicht gefiel, verkaufte sie diesen weiter – und entfachte damit einen Gerichtsstreit. Die Katzenzüchterin verklagte die Frau aus dem Landkreis Ansbach vor dem Amtsgericht und forderte 5000 Euro von ihr, wie ein Justizsprecher am Donnerstag mitteilte.

Der Grund: Dem Kaufvertrag zufolge sollte die Käuferin 700 Euro für den Maine Coon-Kater zahlen. Sollte der Kater in den nächsten zwei Jahren Nachwuchs zeugen, sollte sich die Verkäuferin aus Sachsen-Anhalt ein Kätzchen aussuchen dürfen. Andernfalls sollte der Kaufpreis 1700 Euro betragen.

Der Kater habe nicht die versprochene Farbe gehabt

Ein Kätzchen erhielt die Züchterin nach Angaben des Gerichts jedoch nicht. Stattdessen habe sie herausgefunden, dass die Käuferin den Kater weiterverkauft habe, was laut Vertrag aber ohne ihre Zustimmung nicht zulässig gewesen sei. Deshalb habe sie zu den ausstehenden 1000 Euro weitere 4000 Euro Vertragsstrafe gefordert.

Die Beklagte weigerte sich aber, diese zu zahlen. „Vor Gericht wendete sie ein, dass der ihr überlassene Kater nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht und daher „mangelhaft“ im rechtlichen Sinn ist“, erläuterte der Sprecher. Der Kater habe nicht die versprochene Farbe gehabt und seine Ohren seien zu klein gewesen. Deshalb sei er für die Zucht ungeeignet gewesen.

Am Ende einigten sich die Frauen nach Angaben des Amtsgerichts auf einen Vergleich: Die Käuferin zahlte 1000 Euro an die Züchterin, beide Seiten teilen sich die Gerichtskosten.

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