Der in Hof festgenommene syrische Terrorverdächtige gilt in Deutschland als nicht vorbestraft. Im Bundeszentralregister gebe es für den Beschuldigten keinen Eintrag, teilte die Generalstaatsanwaltschaft München auf Anfrage dieser Redaktion mit. Allerdings sei der Syrer in Österreich durch das Landgericht Eisenstadt im Burgenland am 3. August 2018 wegen Schleusung zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt worden. Die Entlassung aus dem österreichischen Strafvollzug sei am 26. April 2019 erfolgt. Auf Fragen nach der Herkunft und dem Verbleib der beiden Macheten, mit denen der terrorverdächtige Syrer in Hof mutmaßlich Bundeswehrsoldaten hatte angreifen wollen, wollte sich die Generalstaatsanwaltschaft mit Blick auf die laufenden Ermittlungen nicht äußern. Auch zur Glaubwürdigkeit des Zeugen, auf dessen Hinweis die Verhaftung des Syrers vergangene Woche erfolgt war, erteilte sie deshalb keine Auskünfte. Fragen dazu hatte am Freitag Innenminister Joachim Herrmann (CSU) aufgeworfen. Der 27-jährige Syrer ist am vergangenen Donnerstag verhaftet worden, weil er einen Anschlag auf Bundeswehrsoldaten in Hof geplant haben soll.
Anschlagsplan Hof Syrer hat Vorstrafe
Jürgen Umlauft 16.09.2024 - 20:00 Uhr