Anschlussfinanzierung: Vier Optionen zur Umschuldung einer Baufinanzierung

Ein Finanzberater hilft bei der Anschlussfinanzierung. Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall/akz-i

Läuft bei einem Darlehen die Zinsbindung aus, ist oft eine Anschlussfinanzierung fällig. Wie sich dafür niedrigere Zinsen sichern lassen, zeigt Schwäbisch Hall-Baufinanzierungsexperte Ralf Oberländer.

 
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Eine Anschlussfinanzierung ist die Fortführung einer Baufinanzierung mit einem neuen Kredit. Nach Ablauf der Zinsbindung sind drei Eckdaten entscheidend dafür, wie das noch bestehende Darlehen beglichen werden kann: die Laufzeit der aktuellen Finanzierung, ihr Zinssatz und die Höhe der Restschuld. Für die Umschuldung gibt es vier Optionen: Prolongation, Ablösung durch einen neuen Kredit, ein Forward-Darlehen sowie ein Vorsorge-Bausparvertrag. Spätestens sechs Monate vor Ablauf der Zinsbindung sollten sich Kreditnehmer um die Anschlussfinanzierung kümmern.

Prolongation: Hier wird der laufende Kreditvertag zu neuen Konditionen verlängert. Die Abwicklung ist meist einfach, denn die bisherige Bank bleibt erhalten, der Wert der Immobilie muss in der Regel nicht neu ermittelt werden. Ist dieser durch die allgemeine Immobilienpreisentwicklung gestiegen, kann das den neuen Zinssatz verringern.

Ablösung: Bei dieser Art der Umschuldung wird die Restschuld mithilfe eines neuen Kredits von einer anderen Bank abgelöst. Hier ist es ratsam, mehrere Angebote zu vergleichen. „Die Umschuldung lohnt sich, wenn die Konditionen der neuen Bank günstiger sind als die Zusatzkosten, die im Zusammenhang mit dem neuen Kredit entstehen “, weiß Ralf Oberländer.

Forward-Darlehen: Mit einem Forward-Darlehen sichern sich Eigentümer die Zinsen von heute für bis zu fünf Jahre im Voraus – auch wenn das Darlehen erst später benötigt wird. Ausgezahlt wird es am Ende der festgelegten Vorlaufzeit. „Mit dem Forward-Darlehen kann man sich Zinsen, die künftig möglicherweise höher ausfallen, frühzeitig für einen langen Zeitraum sichern“, betont Oberländer. Allerdings wird für jeden Monat bis zur Auszahlung ein Zinsaufschlag zwischen 0,01 und 0,03 Prozent fällig.

Vorsorge-Bausparvertrag: Wer neben der Tilgung des Kredits finanziellen Spielraum hat, kann einen Bausparvertrag in Höhe der Restschuld ansparen und sich damit günstige Zinsen sichern. Ist der Vertrag zuteilungsreif, kann damit die Restschuld getilgt werden. „Viele Bausparer erhalten dabei staatliche Förderung. Auf welche genau Anspruch besteht, prüfen wir Finanzberater“, sagt Oberländer.

Weitere Informationen finden Sie unter dem weiterführenden Link.
 

 

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