Hof/Coburg/Bayreuth - Seit Anfang März sind nach Auskunft der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit im Freistaat knapp 120 000 Anzeigen zu Kurzarbeit angemeldet. Viele Betriebe nutzen das Instrument zum ersten Mal. Das führt zu Fragen und manchmal auch zu Unsicherheit bei der Inanspruchnahme, wie die Bundesagentur für Arbeit in vielen telefonischen Beratungsgesprächen feststellt. Die Themen reichen dabei vom Anzeigeverfahren bis zur Überweisung von Kurzarbeitergeld. Hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Voraussetzungen, Verfahren und Abrechnung von Kurzarbeit: