Arzberg/Wunsiedel - Zur Sache wollte er eigentlich nichts sagen. Doch im Laufe der Verhandlung rückte er dann doch mit dem ein oder anderen Satz heraus, der seine Gesinnung offenbarte - eine rechte nämlich. Die alleine ist nicht strafbar. Weil der Arzberger aber dabei war, als im Frühsommer 2007 Gesinnungsgenossen in Wunsiedel eine stattliche Zahl der sogenannten Schulhof-CD "60 Minuten Musik gegen 60 Jahre Umerziehung" verteilten, machte er sich der Volksverhetzung schuldig, wie Richter Roland Kastner bei der Verhandlung am Montag am Amtsgericht Wunsiedel befand.