Frankfurt/Main - Rund fünf Jahre nach dem Tod eines kleinen Mädchens in einer Zahnarztpraxis muss sich ein Anästhesist ab Mittwoch (9.00 Uhr) erneut im Frankfurter Landgericht verantworten. Nach einer erfolgreichen Revision gegen das erstinstanzliche Urteil muss die Schwurgerichtskammer prüfen, ob Mordmerkmale vorliegen - infrage kämen Verdeckungsabsicht oder niedrige Beweggründe.