Niedrige Beweggründe?
Die Staatsanwaltschaft, die auf eine Verurteilung wegen Mordes plädiert hatte, legte erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Dieser hob das Urteil in Teilen auf. Die objektiven Tatbestände - also die Behandlungsfehler - stehen laut Staatsanwältin rechtskräftig fest. Doch der BGH erklärte, das Landgericht habe die Anforderungen an eine Verurteilung wegen Mordes und versuchten Mordes überspannt. Daher muss nun in dem neuen Prozess geprüft werden, ob der Anästhesist mit Verdeckungsabsicht oder niedrigen Beweggründen gehandelt hatte - beides wären Mordmerkmale. Mord wird mit lebenslanger Haft bestraft.