München/Karlsruhe - Nach seiner Festnahme kurz vor Weihnachten wegen mehrfachen Fehlens bei einem Korruptionsprozess gegen ihn muss der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer weiter im Gefängnis bleiben. Der Bundesgerichtshof verwarf eine Beschwerde des Angeklagten gegen den Haftbefehl des Oberlandesgerichts München vom 22. Dezember, wie ein BGH-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe mitteilte.