Feuerwehrleute oder Mitarbeiter im Rettungsdienst genießen bei Angriffen bereits jetzt einen besonderen strafrechtlichen Schutz. Dieser soll künftig auch für Ärzte in der ambulanten Versorgung und dem Personal in der Praxis gelten. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vor.