Auf ein Wort Wie viel "Tat" darf ins Netz?

Gegen 20 Uhr am Montagabend lief ein 20-jähriger Österreicher mit nordmazedonischen Wurzeln in einem Wiener Ausgehviertel Amok. Vier Menschen starben, der Attentäter wurde von der Polizei erschossen. Fotos: Roland Schlager (dpa Archiv), Pascal Raab (2) Quelle: Unbekannt

Augenzeugen-Videos über den mutmaßlich islamistisch motivierten Terroranschlag in Wien kursieren im Netz. Boulevardmedien in Österreich, vor allem das Portal "oe24" aber auch die deutsche "Bild" hatten diese Videos veröffentlicht.

 
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Augenzeugen-Videos über den mutmaßlich islamistisch motivierten Terroranschlag in Wien kursieren im Netz. Boulevardmedien in Österreich, vor allem das Portal "oe24" aber auch die deutsche "Bild" hatten diese Videos veröffentlicht. Dabei hatte die Polizei Wien mehrfach am Abend der Terrortat gebeten, dies nicht zu posten, denn die Sicherheit der Einsatzkräfte könne dadurch gefährdet sein. Die Missachtung dieser Bitten, das Posten von Bildern blutüberströmter Opfer oder eines schießenden Täters stößt auf große Kritik und zieht eine große Diskussion nach sich. Allein über 1500 Beschwerden sind beim Österreichischen Presserat eingegangen. Und viele Unternehmen zeigen sich solidarisch: Lebensmittelketten wie Billa und Spar haben bereits ihre Anzeigen bei "oe24" gestoppt.

Damit ist nun wieder die Debatte am Laufen: Ist es Aufgabe eines Mediums, wie "Bild" argumentiert, zu "zeigen was ist". Ist es ein Eingriff in die Freiheit der Presse, wenn Medien auf Wunsch von der Berichterstattung absehen? Ein Thema, das gerade überall in Europa diskutiert wird.

So hat Frankreichs Stelle für die Verteidigung der Bürgerrechte laut Deutsche Presse- Agentur einen Gesetzentwurf, der Beschränkungen für die Verbreitung von Bildern von Sicherheitskräften vorsieht, scharf kritisiert. Die Ombudsfrau für Rechte, Claire Hédon, warnte am Donnerstag, dass der Gesetzentwurf erhebliche Risiken der Verletzung mehrerer Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Privatsphäre und Informationsfreiheit, berge. Weder die Pressefreiheit noch das Recht auf Information dürften behindert werden. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, die Veröffentlichung von Bildern von Sicherheitsbeamten im Einsatz unter Strafe zu stellen, wenn sie mit dem Ziel erfolgt, die körperliche oder seelische Unversehrtheit der Polizistinnen oder Polizisten zu verletzen.

Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, Polizeibeamte, die immer wieder Opfer von Angriffen sind, besser zu schützen, indem man etwa die Verbreitung von Fotos in sozialen Netzwerken einschränkt. Vertreter der Polizei fordern seit Langem solche Einschränkungen für die Sicherheit der Beamten. Journalistinnen und Journalisten argumentieren hingegen, dass diese es erschweren würden, Fälle von Polizeibrutalität aufzudecken, von denen viele nur über soziale Medien ans Licht gekommen seien. K. D.

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