Schnell kam die Frage auf, wer für Schäden haftet, falls doch einmal ein Keller oder Stollen einbricht. Ob die Gemeinde oder die Eigentümer in der Pflicht wären, lässt sich laut Rudolf Fischer nicht immer eindeutig beantworten. Das könne unter anderem davon abhängen, ob es sich um Bergbau aus dem 19. Jahrhundert bis zur Jetztzeit oder um älteren historischen Bergbau handle. Bei Letzterem könne es unter Umständen Förderungen für Erhalt oder touristische Erschließung geben.
Stets müsse natürlich die Sicherheit im Vordergrund stehen. Hier arbeite die AG Hohlraumforschung eng mit dem Landesamt für Umwelt und dem Wasserwirtschaftsamt zusammen.
Auf Frage von Bürgermeister Marc Ultsch erklärte Fischer, dass der Einsatz des Bodenradars pro Stunde 100 Euro kostet. Die Untersuchung eines rund 500 Meter langen Stollens dauere weniger als zehn Stunden.
Die Gemeinderäte werden das Thema in einer der nächsten Sitzungen besprechen.