Der Stadtrat Schwarzenbach am Wald hat in seiner letzten Sitzung des Jahres die kommunale Wärmeplanung auf den Weg gebracht. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen Städte und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern bis spätestens 30. Juni 2028 ein Konzept vorliegen haben. Allerdings hat dies nach Angaben der Verwaltung keine rechtliche Auswirkung auf Heizungen in privaten oder öffentlichen Gebäuden; die dafür geltenden Anforderungen würden über das Gebäudeenergiegesetz geregelt.