«Die 15-Kilometer-Leine war von vornherein eine Schnapsidee. Die Staatsregierung sollte künftig bei der Rechtssetzung mehr Sorgfalt walten lassen», kommentierte FDP-Fraktionschef Martin Hagen den Gerichtsbeschluss.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder hatten sich Anfang Januar auf strengere Lockdown-Regeln geeinigt. Zu den empfohlenen Maßnahmen zählte - nach sächsischem Vorbild - die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort bei hohen Infektionszahlen. Die Umsetzung lag bei den Ländern - bei denen es unterschiedliche Sichtweisen gab.
In Bayern waren seit 11. Januar Ausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern um den Wohnort erlaubt, wenn das Robert Koch-Institut (RKI) im betreffenden Landkreis oder in der kreisfreien Stadt mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche meldete.
Die Verwaltungsrichter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Ausflugsverbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Auf die Frage der Verhältnismäßigkeit kam es somit in dem Eilverfahren nicht mehr an. Die Entscheidung des für das Infektionsschutzrecht zuständigen Senats gilt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
Dass der Eilantrag einer Privatperson aus dem Regierungsbezirk Schwaben gegen die FFP2-Maskenpflicht zurückgewiesen wurde, begründete der Senat mit der höheren Schutzwirkung der Produkte. Die FFP2-Masken böten voraussichtlich gegenüber medizinischen oder sogenannten Community-Masken einen höheren Selbst- und Fremdschutz. Gesundheitsgefährdungen seien vor allem wegen der begrenzten Tragedauer nicht zu erwarten. Grundsätzlich seien die Aufwendungen für die Anschaffung der Masken zumutbar. Ob Bedürftige sozialhilferechtliche Ansprüche erheben können, ließ der Senat offen.
Nach Angaben des Gerichts waren gut ein halbes Dutzend Verfahren gegen die verschärfte Maskenpflicht anhängig. Unter anderem hatte Medien zufolge der vor allem als Double von CSU-Übervater Franz Josef Strauß bekannt gewordene Kabarettist Helmut Schleich (53) geklagt.
Mehrere Wissenschaftler halten hingegen die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken grundsätzlich für sinnvoll. Sie böten einen besseren Eigenschutz als die einfache chirurgische Mund-Nasen-Bedeckung. Allerdings müssten die Masken verfügbar sein - und richtig getragen werden. Etwa haben Bartträger aber kaum eine Chance, sie dicht genug anzulegen.