Bad Alexandersbad Geschäftsführer soll mehr Kompetenzen erhalten

Die Entscheidungskompetenz des neuen Geschäftsführers Horst Mikliss des Eigenbetriebsähnlichen Regiebetriebs (EBR) Gesundheitszentrum soll gestärkt werden. Foto: Christian Schilling/Christian Schilling

Nach der Sondersitzung des Gemeinderats Bad Alexandersbad bleiben viele Fragen offen. Einig ist sich das Gremium nur beim Gesundheitszentrum.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Bad Alexandersbad - Zu Beginn der Sondersitzung in Bad Alexandersbad hat Bürgermeisterin Anita Berek Blumen zum Internationalen Weltfrauentag an die Gemeinderätinnen und die Zuhörerinnen verteilt. Von der CSU-Fraktion und der AWV/FWG- Fraktion (siehe auch obenstehenden Artikel) durfte die Rathauschefin allerdings keine Geschenke erwarten. Im Gegenteil: In einem dreiteiligen Antrag versuchten die beiden Fraktionen, die Kompetenzen der Bürgermeisterin zu beschneiden.

Der geschäftsführende Beamte der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Tröstau, Bernhard Großkopf, schickte voraus, dass sich die Verwaltung zu dem Antrag Stellungnahmen des bayerischen Gemeindetags und des Landratsamtes Wunsiedel eingeholt und die Forderungen entsprechend „abgeklopft“ habe.

In Teil eins des Antrags hatten die beiden Fraktionen eine Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeinde gefordert. Hier sollte der finanzielle Spielraum, in dem die Bürgermeisterin alleine entscheiden kann, von bis zu 4000 auf 1000 Euro reduziert werden. Die ursprüngliche Forderung war sogar eine Verminderung auf 500 Euro. Die Fraktionen begründeten den Antrag damit, dass sich der Gemeinderat gerade in Bezug auf die Haushaltskonsolidierung seiner Verantwortung gegenüber den gemeindlichen Finanzen bewusst sei. Außerdem wolle das Gremium die Mitwirkung an finanziell relevanten Entscheidungen sicherstellen.

Keinen Grund für eine Änderung sah Gemeinderätin Lisa Moczigemba (SPD) und verwies auf den gemeinsamen Beschluss zu Beginn der Legislaturperiode, in dem alle Räte mit den Obergrenzen einverstanden gewesen waren. Die Bürgermeisterin verwies auf die Empfehlung des Gemeindetages und des Landratsamtes, die an die Einwohnerzahl gekoppelt sei und einen Spielraum von 3500 bis 4800 Euro zulasse. „Ich appelliere, die ursprüngliche Beschlussfassung beizubehalten“, sagte Anita Berek und betonte, dass sie ihre Kompetenzen nicht überschritten habe. Mit 8:2 stimmte das Gremium für den Antrag. Dies widerspricht jedoch der Vorgabe des Landratsamtes, das laut Mitteilung davon ausgeht, dass der Betrag von 2000 Euro zur „Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln“ nicht unterschritten werden sollte. Moczigemba und die Bürgermeisterin ließen sich ihr Abstimmungsverhalten im Protokoll vermerken.

Ebenfalls 8:2 ging die Abstimmung über den zweiten Teil des Antrags aus. Hier hatten die Antragsteller gefordert, dem zweiten und dritten Bürgermeister jeweils einen Generalschlüssel mit den entsprechenden Schließberechtigungen zu übergeben. Gemeinderat Michael Galimbis argumentierte, dass er, wenn er ordentlich arbeiten wolle, auch am Wochenende zutritt zu den Räumen brauche. So etwa bei einer der vielen im Alexbad anstehenden Abnahmen. Auch hier hatten Gemeindetag und Landratsamt eindeutig Stellung bezogen. Demnach haben die weiteren Bürgermeister einen generellen Zutritt zu den gemeindlichen Einrichtungen grundsätzlich „nur im Falle der Vertretung der ersten Bürgermeisterin“. Auch könne eine Übertragung der Schlüsselgewalt nicht erzwungen werden.

Einigkeit – auch bei der Bürgermeisterin – herrschte jedoch darüber, die Entscheidungskompetenz des neuen Geschäftsführers Horst Mikliss des Eigenbetriebsähnlichen Regiebetriebs (EBR) Gesundheitszentrum zu stärken. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass die Verwaltung prüfen soll, für das EBR Gesundheitszentrum eine neue Rechtsform zu finden. Geschäftsleiter Großkopf verwies darauf, dass die Einführung der EBR das einzig mögliche Konstrukt gewesen war, in dem der damals hauptamtliche Bürgermeister auch das Amt des Betriebsleiters für sich in Anspruch nehmen durfte.

Autor

Bilder