Bad Alexandersbad Hoffnung für das Lichterfest

Ob und wie das Lichterfest heuer stattfindet, steht noch in den Sternen, auch, ob man heuer so eng beisammensitzen darf. Foto:  

Der jährliche Höhepunkt in Bad Alexandersbad soll, wenn möglich, stattfinden. Der Gemeinderat stimmt deshalb dafür, die Planungen anzugehen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Bad Alexandersbad - Veranstalter großer Ereignisse stehen heuer vor einem Dilemma: die Feiern absagen oder in welcher Form auch immer vorsichtshalber vorbereiten. Einen Mittelweg geht die Gemeinde Bad Alexandersbad. Zumindest das Lichterfest soll in diesem Sommer ein Silberstreif am Horizont werden. Die Vorbereitungen für eine „Light-Version“ hat der Gemeinderat beschlossen. Schlecht sieht es dagegen für die Musikliebhaber aus.

Gemeinde will nicht alles absagen

Als eher unrealistisch wird die Durchführung der Kurkonzerte aus derzeitiger Sicht von der Gemeinde eingeschätzt. Ein Grund für die wahrscheinlich unabdingbaren Absagen ist, dass die Zielgruppe der Veranstaltungsreihe Menschen zwischen 65 und 85 Jahre sind und damit der Corona-Risikogruppe angehört.

Die Gemeinde will den Bürgern in diesen schwierigen Zeiten aber auch Zuversicht vermitteln. „Wir wollen nicht alles komplett absagen“, sagte Bürgermeisterin Anita Berek. Als größte Einzelveranstaltung in der Kurgemeinde solle daher die Realisierung des Lichterfestes im Auge behalten werden – wenn auch höchstwahrscheinlich in abgespeckter Form.

Ein möglichst attraktives, aber reduziertes Alternativprogramm soll darum vom Ausschuss für Schule, Jugend, Sport Kultur und Tourismus ausgearbeitet werden. Auf Anregung aus dem Gemeinderat sollen dabei auch die Verantwortlichen der örtlichen Vereine und deren Mitglieder einbezogen werden. Sobald klar sei, ob das Lichterfest in den Sommermonaten stattfinden kann, könne das Konzept auf Aktualität überprüft und gegebenenfalls im Hinblick auf etwaige weitere Hygienevorgaben und Zulassungsbeschränkungen angepasst werden. Der Gemeinderat beschloss deshalb, die endgültige Entscheidung über die Durchführung des Sommer- und Lichterfestes auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Bad Alexandersbad noch ohne Haushalt

Die Gemeinderäte Daniel Kilgert und Kevin Grimm mahnten in der Sitzung bei der Bürgermeisterin und der Verwaltung an, dass bisher kein Haushalt vorliege, weder für den kameralen Etat der Gemeinde, noch für die beiden eigenbetriebsähnlichen Regiebetriebe (EBR) „Technische Betriebe“ und „Gesundheitszentrum“. Um wieder Stabilisierungshilfen zu erhalten, müssten aber bis zum 31. März das für die Hilfen notwendige Konsolidierungskonzept, das den Haushalten folge, bei der Regierung von Oberfranken eingereicht werden.

Bernhard Großkopf, der geschäftsführende Beamter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Tröstau, erwiderte, dass in der VG -Geschäftsstelle derzeit alles an zur Verfügung stehende Personal an den Haushalten der drei Mitgliedsgemeinden auf Hochtouren arbeite – und dies bei angespanntester Personalsituation. Denn wegen der finanziellen Schieflage fast aller beteiligten Gemeinden müsse bereits seit Jahren vor allem an den Personalkosten gespart werden. Neueinstellungen seien derzeit utopisch. Großkopf hatte bereits bei der vorhergehenden Vorlage der Jahresrechnung darauf hingewiesen, dass die Haushalte der Gemeinde und ihren EBR nicht mehr, wie bisher geschehen, getrennt werden dürften.

Schnelles Internet für Schule

Wie in den beiden anderen VG-Mitgliedsgemeinden Nagel und Tröstau beschlossen auch die Entscheidungsträger in Alexandersbad, auf die der Gemeinde nach der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und Wlan für öffentliche Schulen und Rathäuser (Glasfaser/Wlan-Richtlinie – GWLANR-) Fördermittel zu verzichten. Vielmehr soll der Betrag von 20 000 Euro der VG überlassen werden. Das Rathaus in Tröstau soll mit den Fördergeldern aus allen drei Gemeinden mit leistungsstarkem Glasfasernetz ausgestattet werden. Die Kurgemeinde verfügt bereits über einen entsprechenden Glasfaseranschluss sowohl im „Alten Kurhaus“ als auch im „Markgräflichen Schloss“, wie Großkopf mitteilte. Somit gebe es keinen weiteren Bedarf für Gebäude, die in Besitz der Gemeinde sind.

Das gemeindliche Einvernehmen erteilte der Gemeinderat einem Bauvorhaben. Demnach darf der Bauherr im Lerchenweg 2 ein Einfamilienhaus mit einigen Befreiungen bauen. Unter anderem erhält das Haus ein Walmdach in Zeltform anstatt eines Sattel- oder Krüppelwalmdaches.

Autor

Bilder