Mit der Gegenstimme von Hilmar Hornfeck (FW) hat der Marktgemeinderat Bad Steben die Hebesatzsatzung für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) ab dem 1. Januar 2025 mit je 320 von Hundert festgelegt. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 345 von Hundert. Bürgermeister Bert Horn betonte, dass dieser Erlass jetzt schon notwendig sei, um die Grundsteuerbescheide rechtzeitig versenden zu können. Die anstehende Grundsteuerreform solle für die Kommunen möglichst aufkommensneutral erfolgen.
Bad Steben Ein Gemeinderat schert aus
Sandra Hüttner 09.10.2024 - 15:00 Uhr