Marktredwitz Neue Wohnungen an Bayreuther Straße

Wo einstmals die Agip-Tankstelle stand und das Grundstück seit einigen Jahren immer mehr zuwuchert, sollen neue Wohnungen an der Bayreuther Straße gebaut werden. Foto: /Peggy Biczysko

In dem Urbanen Gebiet fordert die Regierung eine Dach- und Fassadenbegrünung zu mindestens 50 Prozent. Einen Lärmschutz für das Wohnen fordert das Landratsamt.

 
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Marktredwitz - Seit etlichen Jahren schon liegt das Grundstück an der Bayreuther Straße brach. Dort, wo einstmals die Agip-Tankstelle vis à vis des neuen Ausbildungszentrums von Scherdel auf der einen und des Teppichhauses Warkuss auf der anderen Seite stand, sollen neue Wohnungen entstehen. Das teilte auf Nachfrage der Frankenpost der Sachbearbeiter der Stadt, Alexander Letz, mit. „Hier ist eine Wohnbebauung vorgesehen, die Bauvoranfrage liegt uns bereits vor.“

Keine Vergnügungsstätten

Nicht nur um diesen Bereich, sondern um einen weit größeren ging es in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses. Nämlich um die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung für das Gebiet „Am Reichelsweiher, Schloss-, Kirch-, Wunsiedler und Bayreuther Straße“. Hier soll ein „Urbanes Gebiet“ entstehen. Bislang gab es für diesen Bereich keinen verbindlichen Bebauungsplan. Und bis dieser steht, sind weder Neubauten noch Abrisse gestattet. Und auf eines hatte sich die Stadt in diesem Gebiet bereits im Mai festgelegt: Vergnügungsstätten bleiben draußen.

50 Prozent begrünen

„Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein.“ So ist es im deutschen Bauplanungsrecht verankert.

Im Mai war der Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt und ab Juni vier Wochen lang öffentlich ausgelegt worden, um die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange frühzeitig daran zu beteiligen. Das Ergebnis lag jetzt in der Bauausschusssitzung vor.

Die Regierung von Oberfranken begrüßt die „Entstehung eines attraktiven und lebendigen Quartiers an diesem wertvollen Innenentwicklungsstandort“. Die Regierung sieht in dem Bereich allerdings auch eine „Unterversorgung an Grünflächen“ und fordert die mindestens 50-prozentige Festsetzung einer Dach-Fassaden-Begrünung – „und das nicht nur als Empfehlung“. Um eine ausreichende Belichtung von Wohnungen zu haben, will die Stadt von einer Fassadenbegrünung absehen, wie es in der Abwägung zu dieser Anregung heißt. „Es werden weitere Pflanzgebote in die Darstellungen aufgenommen“, so die Stadt.

Schallschutzfenster

Das Landratsamt Wunsiedel fordert Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bayreuther Straße, wenn sich hier noch mehr Möglichkeiten des Wohnens entwickeln sollen. Schallschutzfenster seien ebenso notwendig wie die Unterbringung von Schlaf- und Kinderzimmern auf der schallabgewandten Gebäudeseite.

Das Wasserwirtschaftsamt Hof pocht darauf, die Auswirkungen des Klimawandels in das Konzept zur Abwasserentsorgung zu integrieren. „Niederschlagswasser sollte rückgehalten und gespeichert werden, damit es in Trockenzeiten zur Verfügung steht.“ Auch das Wasserwirtschaftsamt empfiehlt Gründächer oder grüne Fassaden sowie beispielsweise Zisternen oder Speicherräume zur Bewässerung von Bäumen.

Auf Bodendenkmäler achten!

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege weist auf die 1702 geweihte Heilig-Geist-Kirche in dem Urbanen Gebiet hin. „Es ist anzunehmen, dass hier einst ein Friedhof lag. Bodendenkmäler sind in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten.“ Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler besitze für die Denkmalpflege Priorität. Die Stadt Marktredwitz wägt dazu ab: „Die Baufelder orientieren sich an der Bestandsbebauung, weshalb keine Auswirkungen auf Bodendenkmäler anzunehmen sind.“ Maßnahmen in der Nähe des Bodendenkmals seien nicht vorgesehen, so die Stadt.

Die Mitglieder des Bauausschusses nahmen die Stellungnahmen zur Kenntnis und geben sie an den Stadtrat zur Abstimmung weiter. Im nächsten Schritt werden die Anregungen in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet, um sie vom 12. Oktober bis 15. November erneut auszulegen.

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