Bauausschuss Selb Ein Platz für den Reitplatz

  Foto: /Florian Miedl

Darf Andreas Goller an seinem Anwesen einen Reitplatz anlegen oder nicht? Diese Frage wird im Bauausschuss nicht endgültig geklärt. Vielmehr sollen weitere Gespräche eine Lösung bringen.

 
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Relativ schwer hat sich der Bauausschuss in seiner Sitzung mit einem Antrag von Andreas Goller getan, der an seinem Anwesen zwischen dem Wohngebiet Stopfersfurth und dem Roßbach einen privat genutzten Reitplatz anlegen möchte. Ob das zulässig ist, wollte der Antragsteller in einer Bauvoranfrage klären. Letztlich fiel im Bauausschuss noch keine Entscheidung: Vielmehr sollen alle Beteiligten – Antragsteller, Stadtverwaltung, Naturschutz und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) – in weiteren Gesprächen ausloten, unter welchen Voraussetzungen der Reitplatz gebaut werden kann.

Wie Bauamtsleiter Helmut Resch sagte, soll der Reitplatz östlich des bestehenden Hofes und in etwa 130 Meter Entfernung zum Wohngebiet Stopfersfurth entstehen. Geruchsbelästigungen seien nicht zu erwarten, es sollen maximal drei Pferde gehalten werden.

Juristisch nicht zulässig

Allerdings widerspreche das private und deswegen nicht privilegierte Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes sowie den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, da der Stadtort im Landschaftsschutzgebiet Fichtelgebirge liege und außerdem Biotop- und Artenschutzkartierungen vorlägen. Aus planungsrechtlicher Sicht sei der Reitplatz daher nicht zulässig.

Diese Haltung stieß bei den Ausschussmitgliedern auf Widerspruch. So sagte Roland Schneider (FWS), er halte dies für unverständlich. Immerhin sei dem Antragsteller ja die Pferdehaltung an sich erlaubt. Zudem gebe es rundherum Reitplätze und Koppeln. Auch Gerhard Bock (Aktive Bürger) argumentierte, dass etwas weiter südlich der Reitverein sei. Er bat darum, eine Möglichkeit zu finden, dem Anliegen stattzugeben. Er sehe keinen Grund, warum das nicht möglich sein sollte. Auch Walter Wejmelka und Roland Graf (SPD) äußerten sich ähnlich.

Objektiv beurteilen

Resch führte aus, dass die Verwaltung die geltende rechtliche Situation dargestellt habe, auf deren Grundlage man das Anliegen objektiv zu beurteilen habe. Wolle man eine Genehmigung in Aussicht stellen, müsse man eben auch die Belange des Biotop- und Artenschutzes einbeziehen.

Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch sagte, in erster Linie wolle man doch Planungssicherheit für den Antragsteller erreichen, der sonst in eine missliche Situation geraten könnte. Und so wie sich die Angelegenheit jetzt darstelle, könnte es Probleme mit den Fachbehörden geben. Pötzsch schlug vor, zusammen mit dem Antragsteller und den zuständigen Behörden das Vorhaben anzupassen, um es genehmigungsfähig zu machen. Dem stimmte der Bauausschuss zu.

Nicht anfreunden konnte sich der Stadtrat mit einer Bauvoranfrage auf der Kappel. Dort wollte die Antragstellerin eine Doppelgarage künftig als Gebrautwagenhandel nutzen. Wie Bauamtsleiter Resch sagte, ist die Kappel ein allgemeines Wohngebiet, in dem nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, die der Versorgung des Gebietes dienen, erlaubt seien. Ausnahmen könne es nur für nicht störende Gewerbebetriebe geben.

Nach Angaben der Antragstellerin sollen in der Doppelgarage Gebrauchtwagen und die dazugehörenden Teile an- und verkauft werden. Ein solcher Kfz-Handel falle aber nicht in die Kategorie „nicht störender Gewerbebetrieb“ – und sei daher nicht genehmigungsfähig. Dieser Meinung schloss sich der Bauausschuss an.

Garagen auf der Kappel

Grünes Licht gaben die Ausschussmitglieder dagegen für den Bau von zwei Flachdach-Garagen am Anwesen Hofer Straße 15 auf dem ehemaligen Sportplatz auf der Kappel. Roland Schneider fragte nach, ob das alles seine Richtigkeit habe, immerhin stehe das Haus ja bereits. Bauamtsleiter Resch erläuterte, dass es zum Haus einen eigenen Bauantrag gegeben habe.

In diesem Zusammenhang wollte Roland Graf wissen, wie der Verkauf der Grundstücke in diesem Baugebiet vorangehe. Weitere Grundstücksverkäufe täten der Stadt und ihrem Haushalt sehr gut. Oberbürgermeister Pötzsch versprach für die nächste Sitzung eine Zusammenstellung.

Für ebenfalls genehmigungsfähig hielt der Bauausschuss den Bau einer Maschinenhalle auf der Reuth. Auch dabei handelte es sich um eine Bauvoranfrage. Der Antragsteller will die Maschinenhalle auf einem Areal bauen, die im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist. Allerdings sei die betroffene aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht landwirtschaftlich zu bewirtschaften, machte Bauamtsleiter Helmut Resch deutlich. Dies habe auch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in einer früheren Stellungnahme bestätigt. Eine weitere Beeinträchtigung öffentlicher Belange sei nicht erkennbar.

Wegen der Lage der geplanten Maschinenhalle sei auch noch die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Vorbehaltlich deren Zustimmung bestehe mit dem Bau Einverständnis. Einzige Bedingung: Der Bau muss mit heimischen Gehölzen eingegrünt werden.

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