Oberbürgermeister Ulrich Pötzsch sagte, in erster Linie wolle man doch Planungssicherheit für den Antragsteller erreichen, der sonst in eine missliche Situation geraten könnte. Und so wie sich die Angelegenheit jetzt darstelle, könnte es Probleme mit den Fachbehörden geben. Pötzsch schlug vor, zusammen mit dem Antragsteller und den zuständigen Behörden das Vorhaben anzupassen, um es genehmigungsfähig zu machen. Dem stimmte der Bauausschuss zu.
Nicht anfreunden konnte sich der Stadtrat mit einer Bauvoranfrage auf der Kappel. Dort wollte die Antragstellerin eine Doppelgarage künftig als Gebrautwagenhandel nutzen. Wie Bauamtsleiter Resch sagte, ist die Kappel ein allgemeines Wohngebiet, in dem nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, die der Versorgung des Gebietes dienen, erlaubt seien. Ausnahmen könne es nur für nicht störende Gewerbebetriebe geben.
Nach Angaben der Antragstellerin sollen in der Doppelgarage Gebrauchtwagen und die dazugehörenden Teile an- und verkauft werden. Ein solcher Kfz-Handel falle aber nicht in die Kategorie „nicht störender Gewerbebetrieb“ – und sei daher nicht genehmigungsfähig. Dieser Meinung schloss sich der Bauausschuss an.
Garagen auf der Kappel
Grünes Licht gaben die Ausschussmitglieder dagegen für den Bau von zwei Flachdach-Garagen am Anwesen Hofer Straße 15 auf dem ehemaligen Sportplatz auf der Kappel. Roland Schneider fragte nach, ob das alles seine Richtigkeit habe, immerhin stehe das Haus ja bereits. Bauamtsleiter Resch erläuterte, dass es zum Haus einen eigenen Bauantrag gegeben habe.
In diesem Zusammenhang wollte Roland Graf wissen, wie der Verkauf der Grundstücke in diesem Baugebiet vorangehe. Weitere Grundstücksverkäufe täten der Stadt und ihrem Haushalt sehr gut. Oberbürgermeister Pötzsch versprach für die nächste Sitzung eine Zusammenstellung.
Für ebenfalls genehmigungsfähig hielt der Bauausschuss den Bau einer Maschinenhalle auf der Reuth. Auch dabei handelte es sich um eine Bauvoranfrage. Der Antragsteller will die Maschinenhalle auf einem Areal bauen, die im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist. Allerdings sei die betroffene aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht landwirtschaftlich zu bewirtschaften, machte Bauamtsleiter Helmut Resch deutlich. Dies habe auch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in einer früheren Stellungnahme bestätigt. Eine weitere Beeinträchtigung öffentlicher Belange sei nicht erkennbar.
Wegen der Lage der geplanten Maschinenhalle sei auch noch die Untere Naturschutzbehörde zu beteiligen. Vorbehaltlich deren Zustimmung bestehe mit dem Bau Einverständnis. Einzige Bedingung: Der Bau muss mit heimischen Gehölzen eingegrünt werden.