Bauausschuss Selb Einkaufen rund um die Uhr

Gerald Lippert
In andere Städten in Deutschland sind solche Automatenläden keine Seltenheit mehr. Foto: picture alliance / dpa/Lino Mirgeler

In der Selber Ludwigstraße plant ein Antragsteller einen Automatenladen. Der Bauausschuss bestätigt, dass das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

 
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Möglicherweise können die Selber künftig 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche einkaufen – nämlich in einem Automatenladen. Einen solchen hatte ein Antragsteller, dessen Name in der Sitzung des Bauausschusses nicht genannt wurde, per Bauanfrage ins Gespräch gebracht. Entstehen soll das Geschäft demnach in bestehenden Geschäftsräumen in dem Haus Ludwigstraße 35. Einstimmig bestätigte der Bauausschuss, dass die Planung genehmigungsfähig ist.

Alexander Oertel von der Bauordnung erläuterte, dass dieses Gebiet in der Fußgängerzone nicht überplant sei und somit nach dem Baugesetzbuch als planungsrechtlich zulässig eingestuft werde. Aus planungsrechtlicher Sicht handle es sich bei dem Vorhaben um eine offene Verkaufsstelle mit einem breiten Warenangebot für jedermann. Folglich sei es ein Einzelhandelsbetrieb, der sich in die nähere Umgebung einfüge. Auch aus Sicht der Gewerbeaufsicht bestünden gegen das Vorhaben keine Einwände, solange es dort nur Selbstbedienung gebe und keine Mitarbeiter beschäftigt würden. Werner Siller von der Stadtplanung bestätigte auf Nachfragen von Walter Wejmelka und Roland Graf (beide SPD), dass der Automatenladen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfe. Der Verkauf von alkoholischen Getränken sei dabei, ähnlich wie an Zigarettenautomaten, nur gegen Altersnachweis mit Personalausweis möglich. Wejmelka merkte an: „In Prognosen wird darauf verwiesen, dass Einkaufen in zehn Jahren nicht mehr mit dem vergleichbar sein wird, wie wir es heute kennen.“ Mit dem Hinweis, dass weitere Details dann bei einem konkreten Bauantrag beraten werden, bestätigte der Bauausschuss einstimmig grundsätzlich die Genehmigungsfähigkeit.

Keine Bedenken

Beschäftigt hat sich der Bauausschuss auch mit der Änderung eines Teilbereiches des Bebauungs- und Grünordnungsplanes 161 nördlich der Lorenz-Hutschenreuther-Straße sowie der zugehörigen Flächennutzungsplanänderung. Keine grundsätzlichen Bedenken ergab die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Auch während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Bedenken eingebracht. Der Bauausschuss empfahl deshalb dem Stadtrat einstimmig, die Entwürfe zu billigen und zu beschließen.

Einstimmig genehmigt haben die Mitglieder des Selber Bauausschusses den Antrag zur Errichtung eines 1,2 Meter hohen Doppelstabmattenzaunes an der Grundstücksgrenze zur Straße im Anwesen Am Steingeröll 18 in Längenau. Da in diesem Baugebiet bereits eine Abweichung hinsichtlich des Material gewährt wurde, konnte aus planungsrechtlicher Sicht die Errichtung der Einfriedung, der auch die betroffenen Nachbarn zugestimmt haben, befürwortet werden. Die vom Bauherrn geplante Hinterpflanzung soll entsprechend den Vorgaben aus einheimischen Gehölzen bestehen.

Zustimmung

In einer weiteren Bauvoranfrage ging es um die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit circa 90 Quadratmetern Wohnfläche in Spielberg. Alexander Oertel trug zu dem Grundstück in Ortsrandlage vor, dass der Flächennutzungsplaneine „gemischte Baufläche“ darstelle und somit dem Vorhaben nichts entgegenstehe. Die Kosten für die Herstellung einer Zufahrt auf einem öffentlichen Feld- und Waldweg seien vom Antragsteller zu tragen. Der Bauausschuss bestätigte dem Antragsteller unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde sowie der positiven bauordnungsrechtlichen Prüfung durch die Verwaltung die Genehmigungsfähigkeit.

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