Alexander Oertel von der Bauordnung erläuterte, dass dieses Gebiet in der Fußgängerzone nicht überplant sei und somit nach dem Baugesetzbuch als planungsrechtlich zulässig eingestuft werde. Aus planungsrechtlicher Sicht handle es sich bei dem Vorhaben um eine offene Verkaufsstelle mit einem breiten Warenangebot für jedermann. Folglich sei es ein Einzelhandelsbetrieb, der sich in die nähere Umgebung einfüge. Auch aus Sicht der Gewerbeaufsicht bestünden gegen das Vorhaben keine Einwände, solange es dort nur Selbstbedienung gebe und keine Mitarbeiter beschäftigt würden. Werner Siller von der Stadtplanung bestätigte auf Nachfragen von Walter Wejmelka und Roland Graf (beide SPD), dass der Automatenladen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfe. Der Verkauf von alkoholischen Getränken sei dabei, ähnlich wie an Zigarettenautomaten, nur gegen Altersnachweis mit Personalausweis möglich. Wejmelka merkte an: „In Prognosen wird darauf verwiesen, dass Einkaufen in zehn Jahren nicht mehr mit dem vergleichbar sein wird, wie wir es heute kennen.“ Mit dem Hinweis, dass weitere Details dann bei einem konkreten Bauantrag beraten werden, bestätigte der Bauausschuss einstimmig grundsätzlich die Genehmigungsfähigkeit.