Der Landtag muss nicht für die Gehälter extremistischer oder verfassungsfeindlicher Mitarbeiter bei Abgeordneten und in den Fraktionen des Landtags aufkommen. Zu diesem grundsätzlichen Befund kommt der Passauer Rechtsprofessor Tristan Barczak in einem von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) in Auftrag gegebenen Gutachten. Allerdings muss dafür eine "Extremismusklausel" in das Abgeordneten- und das Fraktionsgesetz eingefügt werden. Aigner will dafür im Landtag werben. "Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass wir bisher zulassen müssen, dass Verfassungsfeinde aus Steuergeldern bezahlt werden", erklärte sie und appellierte an die im Landtag vertretenen Fraktionen, nun die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen.