Die geplante Erhöhung der Arbeitslöhne für Häftlinge in Bayern ist bei einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Landtags auf breite Zustimmung gestoßen. Nach Abzug von Unterbringungs- und Verpflegungskosten sollen den Gefangenen nach einem Gesetzentwurf der Staatsregierung künftig durchschnittlich 3,18 Euro je Stunde ausbezahlt werden, bislang sind es – wie seit rund 20 Jahren – 1,91 Euro. Vom ausbezahlten Lohn müssen die Häftlinge zudem gut die Hälfte unter anderem als „Überbrückungsgeld“ für die ersten Wochen in Freiheit ansparen. Notwendig wird die Novelle durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine stärkere Fokussierung des Strafvollzugs auf die Resozialisierung gefordert hatte.