Kein 2G plus in Gastro Wann gilt man als vollständig geimpft oder genesen?

Die Bund-Länder-Vereinbarung, 2G plus in der Gastronomie einzuführen, setzt Bayern vorerst nicht um. Foto: dpa

In der aktuellen Corona-Lage bleibt der Freistaat Bayern bei der 2G-Regelung in der Gastronomie - anders als viele andere Bundesländer, in denen in der Gastro 2G plus gilt. Was bedeutet das nun also für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger, die ein Restaurant oder Café besuchen möchten? Aber wann gilt man als geimpft? Nach dem ersten Piks? Nach dem zweiten? Erst mit der Booster-Spritze? Ein Überblick.

 
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Bayern – Im Kampf gegen das Coronavirus schlägt Bayern nun einen eigenen Weg ein: Die Bund-Länder-Vereinbarung, 2G plus in der Gastronomie einzuführen, setzt der Freistaat vorerst nicht um. Das erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag in München.

Bayern weicht damit neben Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland von der Bund-Länder-Linie ab. Dafür bleiben - anders als in anderen Bundesländern - in Bayern Kneipen, Bars und Discos weiter ganz geschlossen. Außerdem gilt in der Gastro eine Sperrstunde ab 22 Uhr.

Bund und Länder hatten sich am Freitag beim Corona-Gipfel eigentlich darauf verständigt, bundesweit 2G plus in der Gastronomie einzuführen. Demnach dürfen nur noch Geboosterte oder doppelt Geimpfte mit tagesaktuellem Test in Restaurants, Gaststätten, Kneipen und Cafés.

Ab wann gilt man in Bayern als vollständig geimpft oder genesen?

In Bayern bleibt es nun hingegen dabei, dass Geimpfte und Genesene ohne zusätzlichen Test beziehungsweise ohne Auffrischungsimpfung in Gastronomiebetriebe gehen dürfen - auch wenn Erst- und Zweitimpfung schon viele Monate zurückliegen. Als geimpft gilt also erst einmal weiterhin, wer alle nötigen Impfungen des ersten Impfdurchlaufs nachweisen kann.

Bei Biontech, Astrazeneca und Moderna sind/waren zwei Impftermine nötig. Nach dem 15. Tag ist bei diesen Stoffen der vollständige Impfschutz gegeben. Der Impfstoff von Johnson & Johnson muss nur einmal geimpft werden. Wer bereits an Corona erkrankt war und das nachweisen kann, benötigt ebenfalls nur eine Impfung.

Wer die Vorteile der 2G-Regelung nutzen möchte, muss seinen Impfstatus nachweisen können. Das ist entweder mit dem klassischen Impfausweis aus Papier möglich, einer Impfbescheinigung des Arztes oder einem auf dem Smartphone hinterlegten Nachweis. In der CovPass-App und der Corona-Warn-App lässt sich der digitale Impfpass hinterlegen.

Für die Zukunft schlossen Herrmann und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) 2G plus in der Gastronomie nicht aus. Man sehe eine „stärkere Dynamik des Infektionsgeschehens“. Dabei setzt sich die hoch ansteckende Omikron-Variante immer mehr durch. „Derzeit erleben wir eine Trendwende nicht zum Guten“, sagte Herrmann.

Die aktuellen Regelungen gelten zunächst bis zum 9. Februar.

Welche weiteren neuen Regeln die aktuelle Verordnung in den Bereichen Booster, Quarantäne und Isolation sowie Kinder und Jugendliche beinhaltet, können Sie hier nachlesen >>>

Sehen Sie hier noch einmal die Pressekonferenz mit dem Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Florian Herrmann, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Gesundheitsminister Klaus Holetschek:

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