Unterdessen hat sich nun zunächst der Verbandsanwalt des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) mit dem Fall befasst, der das Strafmaß vorschlägt, dass das Sportgericht in seinem Urteil formulieren muss. Laut Verbandsanwalt steht eine Sperre von sechs Monaten im Raum, davon zwei Monate auf Bewährung. Damit dürfte König frühestens ab August wieder spielen. Zudem ist eine persönliche Geldstrafe für den Spieler von 800 Euro vorgeschlagen worden. Das Sportgericht wird in Kürze sein Urteil sprechen.