Bayreuth - Die Stadtverwaltung vollzieht damit eine Vorgabe der aktuellen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Die Stadt Bayreuth hat aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens für den Bereich der Innenstadt öffentliche Verkehrsflächen sowie sonstige öffentliche Plätze festgelegt, für die ab sofort ein Verbot für den Konsum von Alkohol gilt.
Bayreuth - Die Stadtverwaltung vollzieht damit eine Vorgabe der aktuellen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Das Alkoholkonsumverbot gilt für folgende Straßen und Plätze:
• Am Mühltürlein
• Am Sendelbach
• Badstraße
• Brautgasse
• Dammallee/Pauschenberglein
• Ehrenhof/Harmoniehof
• Frauengasse
• Fußgängerzone in der Maximilianstraße
• Hohenzollernring
• Kämmereigasse
• Kanalstraße
• Kanzleistraße
• Kirchgasse
• Kirchplatz
• La-Spezia-Platz
• Ludwigstraße
• Luitpoldplatz
• Opernstraße
• Prager Platz
• Richard-Wagner-Straße
• Schloßberglein
• Schulstraße
• Sophienstraße
• Spitalgasse
• Sternplatz
• Von-Römer-Straße und ZOH/Hohenzollernplatz.
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu den Hauswänden.