Bayreuth/Kulmbach - Eine vierjährige Freiheitsstrafe hat das Schwurgericht am Montag gegen einen 38-jährigen Kulmbacher für eine Messerstecherei vom Oktober 2017 verhängt. Die Tat wurde nach Überzeugung der Richter mit Tötungsvorsatz begangen - dennoch lautet der Schuldspruch auf gefährliche Körperverletzung. Warum?