Bayreuth/Lichtenberg - Die Anwältin von Ulvi K., der 2004 wegen Mordes an der neunjährigen Peggy verurteilt worden war, hatte bei dem Gericht unter anderem beantragt, die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens der Ermittler festzustellen. Dies hat das Amtsgericht nach eigenen Angaben vom Montag als unbegründet zurückgewiesen. Es liege bei der Staatsanwaltschaft zu entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreift, um eine Straftat aufzuklären, hieß es zur Begründung.
Bayreuth/Lichtenberg Fall Peggy: Amtsgericht hält Verwendung von Tonaufnahmen für rechtens
Redaktion 08.04.2019 - 14:09 Uhr