Der zuständige Richter sah im Gegensatz zur Anklagebehörde keinen Grund, einen 41 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Wunsiedel wieder in Haft zu nehmen, der an Heiligabend nach einer Entscheidung des Amtsgerichts freigekommen war. Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Antrag vom Montag damit begründet, dass aus ihrer Sicht .