„Eine Geschwindigkeitsbeschränkung allein löst das Problem letztlich nicht, denn diese wird leider oft nicht eingehalten“, sagte Gerhard Kederer vom Straßenbauamt. Landrat Grillmeier machte klar: „Rechtlich nicht tragbare Beschränkungen werden von der Regierung aufgehoben. Dafür gibt es viele Beispiele.“ Zudem wurde bereits in der Vergangenheit die Möglichkeit einer Unterführung aufgrund des Grundwassers an dieser Stelle bautechnisch ausgeschlossen. „Beim Bau einer Brücke müsste mit hoher Wahrscheinlichkeit der Starkstrommast versetzt oder sogar eine Erdverkabelung umgesetzt werden. Extrem hohe Kosten würden sich hieraus ergeben“, erläuterte Bürgermeisterin Margit Bayer. Tobias Bäumler riet aufgrund der Komplexität der Umstände dazu, dass über ein Planungsbüro eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden soll, um zu klären, welche Lösung praktikabel und finanziell umsetzbar wäre. Für Über- und Unterführungen sowie für die Studie selbst gibt es laut der Mitteilung Förderungen, die die Stadt als Bauherr in Anspruch nehmen kann. Bis eine konkrete Planung vorgelegt werden kann und bauliche Maßnahmen möglich sind, zeigte sich Landrat Grillmeier dazu bereit, es mit einer vorübergehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Stundenkilometern zu versuchen.