Das Europäische Menschenrechtsgericht hat ein Verbot ritueller Schlachtungen ohne Betäubung in Belgien gebilligt. Die seit 2019 in den Regionen Flandern und Wallonien geltende Vorschrift, dass Tiere vor dem Schlachten ausnahmslos zu betäuben seien, stelle keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit dar, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag.