Ingolstadt (dpa/lby) - Nach zwei Verurteilungen eines Autobahnrasers zu Gefängnisstrafen wegen eines tödlichen Unfalls muss sich das Landgericht Ingolstadt in den nächsten Wochen ein weiteres Mal mit dem Fall befassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte beide Urteile wegen Rechtsfehlern aufgehoben und jeweils an das Ingolstädter Gericht zurückverwiesen.