Die SPD-Kreistagsfraktion fordert nun, nach der Vorstellung der speziellen artenrechtlichen Prüfung (saP) und der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), dass bis zum Bauantrag alle offenen Fragen in einem gemeinsamen Dialog geklärt werden. Geplant sei die Ausweisung zweier Schutzzonen von zirka 1750 Hektar, weitaus mehr als die in den Umweltgutachten geforderten mindestens 1000 Hektar, so Zuber. Im Bereich des Kornberges befinden sich Fortpflanzungs- und Ruhegebiete für Wildkatze, Luchs, Auerhuhn und Schwarzstorch sowie Waldkorridore für Wolf, Luchs und Wildkatze. „Um die Funktion dieser Lebensräume zu gewährleisten, ist es erforderlich, diese Bereiche von störenden Einflüssen durch Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer frei zu halten. Es gilt jetzt, zu prüfen, wie weit das Betretungsverbot außerhalb der genehmigten Wege in dem Zeitraum vom 1. Februar bis zum 15. Juli eines jeden Jahres ausreichend ist, um den erwünschten Schutzeffekt zu erreichen,“ meint Ulrich Scharfenberg, Mitglied des Zweckverbandes. Er verweist darauf, dass „die Umweltverbände unter anderem fordern, den Zeitraum auszuweiten“, und zwar vom 1. Dezember bis zum 15. August, um alle Brutzeiten abzudecken“.