München (dpa/lby) - Das bayerische Kultusministerium hat die Arbeitszeiterfassung von Grundschullehrerinnen und -lehrern nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) neu geregelt. Überstunden müssen künftig nicht mehr so lange angespart und können schneller wieder ausgeglichen werden, wie Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) mitteilte.