Seit 2009 hat der Bayerische Sportschützenbund eine eigene Böllerschützen-Ordnung, in der Sicherheitsregeln, nötige Kenntnisse und Prüfungen für Böllerschützen sowie Anlässe, bei denen geböllert werden darf, festgelegt sind. Dazu zählen der Mitteilung zufolge unter anderem die kirchlichen Feste Ostern, Fronleichnam, Heiliger Abend, Weihnachten, Patronatsfeste und Festtage der Schutzheiligen. Zu den weltlichen Anlässen gehören Volkstrauertag, Silvester, Neujahr, Fahnenweihe, Vereinsjubiläen, Eröffnung öffentlicher oder gemeindliche Feste, das Aufstellen des Maibaums und Traditionsfeste.