Zum ersten Mal setzt die Stadt Hof in der Altstadt und Nebenstraßen auf ein Böllerverbot zum Jahreswechsel. Vom Silvesterabend um 22 Uhr bis 3 Uhr am Neujahrsmorgen ist es zwischen Oberem Torplatz und Sonnenplatz sowie den angrenzenden Nebenstraßen verboten, Feuerwerk zu zünden. Ausgenommen ist Feuerwerk der Kategorie F1, unter die zum Beispiel Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen fallen. Die Stadt reagiert damit auf das schwerwiegenden Unglück zum jüngsten Jahreswechsel, als sich eine Frau schwere Verbrennungen zuzog. Die Hofer Polizei hat sich nach eigener Auskunft auf diese neuen Umstände vorbereitet – und setzt dabei speziell auf Kommunikation. Dabei betont der stellvertretende Dienststellenleiter Michael Munzert, dass die Inspektion Hof in der traditionell einsatzstärksten Nacht des Jahres eben nicht nur für die Hofer Innenstadt, sondern das gesamte Stadtgebiet und umliegende Gemeinden zuständig ist. „Auf diese Vielzahl an Einsätzen sind wir mit entsprechendem Personal vorbereitet“, sagt Munzert. Das beinhalte auch, flexibel reagieren zu können, wenn die Lage das erfordert.
Böllerverbot in Hof So bereitet sich die Polizei vor
Patrick Gödde 27.12.2024 - 12:00 Uhr