Wie viele Banken sind von dem Urteil betroffen?
Auf dem Höchststand im Mai 2022 verlangten mindestens 455 Geldhäuser in Deutschland von ihren Kunden Negativzinsen. Das zeigen Marktdaten des Finanzvergleichsportals Verivox. Demnach orientierten sich die meisten Banken am Einlagezins der EZB und setzten den Strafzins auf 0,5 Prozent. "Bei einem Teil der Banken wurden auch Klein- und Durchschnittssparer belastet", sagt Verivox-Geschäftsführer Oliver Maier. "Einige Geldhäuser berechneten Negativzinsen schon ab 5.000 oder 10.000 Euro."
Um wie viele Kundinnen und Kunden geht es?
Einer Verivox-Umfrage zufolge zahlten 13 Prozent von 1.023 Befragten Negativzinsen an ihre Bank, also jeder achte. Demnach lag der Anteil bei Gutverdienern mit einem Nettoeinkommen ab 3.000 Euro bei 15 Prozent, der Anteil unter den Befragten mit niedrigen Einkommen unter 2.000 Euro bei 7 Prozent. In der Umfrage gaben 88 Prozent der betroffenen Befragten an, die Strafzinsen zurückfordern zu wollen, wenn der BGH den Weg dafür freimacht.
Was heißt das für betroffene Verbraucher?
"Betroffene Bankkunden müssen jetzt aktiv werden", sagt Hummel. Eine automatische Rückzahlung an betroffene Verbraucher hatte der BGH abgelehnt. "Das heißt, wer Negativzinsen gezahlt hat in der Vergangenheit, der sollte sich schnellstmöglich rechtliche Beratung suchen und bei seiner Bank die Beträge zurückfordern." Beratung gebe es bei den Verbraucherzentralen, aber auch bei spezialisierten Anwälten.
Gibt es eine Verjährungsfrist?
"Die Standardverjährung in Deutschland beträgt drei Jahre", erklärt Hummel. "Ansprüche, die im Jahr 2022 entstanden sind, die sind bis zum Ende des Jahres 2025 noch nicht verjährt." Aber auch ältere Ansprüche könnten noch geltend gemacht werden, wenn sogenannte verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen wurden. "Wenn sie mit der Bank gestritten haben über diesen Zins, wenn es ein Gerichtsverfahren oder Ähnliches gab, dann können Kunden noch deutlich ältere Forderungen geltend machen", so Hummel.