Karlsruhe - Handelt es sich bei Birkenstock-Sandalen um urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst? Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Konkret ging es am obersten deutschen Zivilgericht um drei Klagen des Schuhherstellers gegen Konkurrenten, die ähnliche Sandalenmodelle verkauft hatten wie die eigenen. Wann der Senat sein Urteil fällt, blieb zunächst offen. (Az. I ZR 16/24, I ZR 17/24, I ZR 18/24)