Bundestagswahl Stadt Hof hat Zahl der Wahllokale reduziert

red
Am Sonntag ist Bundestagswahl Foto: dpa/Michael Kappeler

Das Wahlamt der Stadt Hof gibt in einer Mitteilung letzte Infos zum Ablauf bei der Bundestagswahl. Für viele hat sich das Wahllokal geändert. Die 3G-Regel gilt beim Wählen nicht.

 
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Hof - Aufgepasst beim Gang zur Urne: Das Wahlamt der Stadt Hof weist in einer Pressemitteilung noch einmal darauf hin, dass sich für viele Wählerinnen und Wähler bei der Bundestagswahl am 26. September das Wahllokal geändert hat. Die entsprechende Information befindet sich auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben rechts oben.

Darüber hinaus berichtet Udo Jahreiß, Leiter des Hofer Bürgeramtes und stellvertretender Kreiswahlleiter: „Der erwartete Trend hin zur Briefwahl hat sich voll bestätigt.“ Bis Mittwoch, 22. September, haben bereits 12 284 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen angefordert. Das entspricht 37,96 Prozent aller Wahlberechtigten. Im Jahr 2017 waren es am Ende 4362 oder 13 Prozent bei einer Wahlbeteiligung von 70,7 Prozent. Die Entscheidung, die Zahl der Wahlhelfer für die Auszählung der Briefwahl deutlich zu erhöhen, um die Auszählung der Briefwahlstimmzettel am Wahlabend in einer vertretbaren Zeit zu bewältigen, habe sich als absolut sinnvoll erwiesen.

Im Gegenzug wurde die Zahl der Wahllokale – auch wegen der speziellen Bedingungen in der Corona-Pandemie – von 49 auf 32 reduziert. „Wir haben auf einige Wahllokale verzichtet, die schlecht erreichbar oder nicht barrierefrei waren. Ebenfalls wurden Wahllokale geschlossen, in denen ein Corona-Hygienekonzept nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umzusetzen wäre“, erklärt Marco Steindl, der für Wahlen zuständige Sachgebietsleiter des Einwohnermeldeamtes der Stadt Hof.

Nach der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind die Wahllokale ausdrücklich von der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) ausgenommen. Es gilt jedoch die Pflicht, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, sofern dies nicht aus gesundheitlichen Gründen – nachgewiesen durch ein schriftliches ärztliches Attest – unmöglich oder unzumutbar ist. Die Stimmabgabe kann auch mit einem eigenen Stift erfolgen. Neben dem Wahlbenachrichtigungsschreiben ist ein Ausweisdokument mitzubringen. red

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