Bundesverfassungsgericht lässt Verbot in Kraft „Spaziergänger“ beschäftigen Kommunen

Beate Franz und Anja Semmelroch
„Bisher gab es keine Auffälligkeiten“: In Hof (Foto) und Naila bleiben Corona-,,Spaziergänge“ weiterhin erlaubt, auch, wenn sie nicht angemeldet sind. Foto: www.tom-hof.de/Thomas Neumann

Das Bundesverfassungsgericht lässt ein kommunales Verbot von Corona-,,Spaziergängen“ in Kraft. In Oberfranken gehen die Städte unterschiedlich mit den stummen Protesten um.

 
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