Cannabis-Freigabe Zähes Ringen um die Gesetzgebung

Erlaubt sein sollen der Besitz von 25 Gramm Cannabis und der private Anbau in kleinem Rahmen. Noch ist das Gesetz aber nicht beschlossen.

 
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Künftig könnte man Cannabis auch selbst anbauen dürfen. Foto: picture alliance/dpa/Annette Riedl

Die Diskussion ist alt und kocht immer mal wieder hoch. Über Jahre hinweg wurden Argumente ausgetauscht, das Für und Wider abgewogen. Schließlich haben Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir ein Zwei-Säulen-Papier vorgestellt. Der Gesetzesentwurf dreht sich um die erste Säule – den Eigenanbau.

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Künftig soll der Anbau in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen und der private Eigenanbau ermöglicht werden. In Vereinen oder Clubs soll die Abgabe des geernteten Cannabis ausschließlich an volljährige Mitglieder erlaubt sein. Pro Tag dürfen maximal 25 Gramm Cannabis, pro Monat 50 Gramm abgegeben werden. Die Abgabe an Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren ist begrenzt auf eine Menge von 30 Gramm pro Monat. Auch die Abgabe von Samen und Stecklingen soll demnach streng reglementiert sein.

Der Besitz von Cannabis, also das Mitführen in der Öffentlichkeit, soll zum Eigenkonsum in einer Menge bis zu 25 Gramm möglich sein. Auch der private Eigenanbau soll bis maximal drei Pflanzen legal werden. Für Vereine sollen strenge Regeln gelten: Aus Jugendschutz- und Präventionszwecken müssen sie einige Auflagen erfüllen. Dazu gehört etwa die Zusammenarbeit mit lokalen Suchtpräventions- oder Beratungsstellen.

Noch hat der Bundestag nicht über den Gesetzentwurf entschieden. Im Bundesrat ist das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig. Das Inkrafttreten ist für Anfang 2024 vorgesehen. Gibt es grünes Licht, können Erwachsene in Deutschland ab dann legal einen Joint rauchen. Bis dahin bleibt Cannabis weiterhin verboten.

Die zweite Säule, die sich den kommerziellen Aspekten widmet, wird in den kommenden Monaten in einem weiteren Gesetzesentwurf im Bundestag debattiert.