Fakt sei aber auch, dass die Gewerkschaft nicht an allen Standorten klagen könne. Es sei Aufgabe der Aufsichtsbehörden – in diesem Fall der Regierung von Oberfranken –, genau zu prüfen, ob der Sonntagsschutz, der im Grundgesetz und in der bayerischen Verfassung verankert ist, gewährleistet werde. „In der Vergangenheit haben wir bereits gesehen, dass der ,Klößmarkt’ bisher auch ohne verkaufsoffenen Sonntag abgehalten wurde“, betont Paul Lehmann. Somit werde deutlich, dass die Umsatzinteressen der Händler vor den Sonntagsschutz gestellt worden seien. „Jetzt hat man sich seitens der Stadt Coburg eine Veranstaltung ausgesucht, um einen verkaufsoffenen Sonntag dranhängen zu können“, schreibt der Gewerkschaftssekretär. Und: „Ich kritisiere die Stadträte, die für die Verordnung gestimmt haben. Eine belebte Innenstadt schafft man nicht mit verkaufsoffenen Sonntagen. Das Gegenteil ist der Fall.“ Ausbaden müssten es die Beschäftigten.
„Verdrängungswettbewerb“
Der Verdrängungswettbewerb im Handel werde dadurch zusätzlich befördert. Außerdem habe bei der Verabschiedung der Verordnung offenbar keine Prognose über den zu erwartenden Besucherstrom vorgelegen. Diese sei erst nach der von Verdi eingereichten Aufsichtsbeschwerde erstellt worden.
Zusätzlich, so Paul Lehmann weiter, sei zu kritisieren, „dass die Stadt Coburg den Klimaschutz und das Energiesparen offenbar nicht mit der nötigen Priorität verfolgt“: weder in den Geschäften, noch bei den Besuchern der Veranstaltungen, die größtenteils mit dem Auto anreisen würden.
Stadt fühlt sich bestätigt
Die Stadt Coburg fühlt sich hingegen von der Regierung von Oberfranken bestätigt, „dass wir bei der Genehmigung des verkaufsoffenen Sonntags den richtigen und rechtlich zulässigen Weg gegangen sind“, sagte Pressesprecher Louay Yassin. Er verweist zudem darauf, dass Coburg sehr zurückhaltend bei verkaufsoffenen Sonntagen sei, die nur noch einmal im Jahr stattfänden.