Wien - Im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch im Tiroler Skiort Ischgl hat das Landesgericht in Wien die ersten zivilrechtlichen Klagen abgewiesen. Aus dem Epidemiegesetz könne keine Rechtspflicht gegenüber einzelnen Personen abgeleitet werden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. „Einzelpersonen haben kein Recht darauf, vom Staat vor Ansteckung geschützt zu werden, auch wenn das gebotene Handeln der Behörden die Ansteckungsgefahr insgesamt und daher auch für den Einzelnen reduzieren soll“, begründete das Gericht das Urteil.