Corona In Ausnahmefällen gibt es weiter kostenlose Tests

red
  Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Matthias Bein

Von Montag sind Corona-Tests in der Regel kostenpflichtig. Das Landratsamt erklärt die Ausnahmen: zum Beispiel Schwangere, Kinder und Verdachtsfälle.

 
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Hof - Die kostenlosen „Bürgertests“ auf Corona werden zum kommenden Montag, 11. Oktober, eingestellt. Dies regelt die neue Testverordnung des Bundes. Das bedeutet: Künftig können sich Personen ohne Symptome nur testen lassen, wenn sie die Kosten für den Test selbst übernehmen, wie das Landratsamt mitteilt. Kostenlose Tests – sowohl PCR- als auch Schnelltests – sind ab Montag nur noch möglich für:

• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht vollständigen impfen lassen können, ebenso für Kontaktpersonen und Corona-Verdachtsfälle;

• Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung zwölf Jahre alt geworden sind;

• Personen, die aus medizinischen Gründen, insbesondere Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten.

• Bis zum 31. Dezember: Minderjährige sowie Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet genannten Impfstoffen erfolgt ist;

• Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben;

• Personen, die sich aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befinden, wenn ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist.

• Darüber hinaus können sich Besucher und Beschäftigte von stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen ebenfalls weiterhin kostenlos in den lokalen Testzentren testen lassen. Die Besucher erhalten hierfür ein Berechtigungsschreiben der jeweiligen Einrichtung, die der Teststelle vorzulegen ist.

• Für „Schnupfenkinder“ mit leichten Symptomen in Kinderbetreuungseinrichtungen wird es ebenfalls weiterhin kostenlose Schnelltests in den lokalen Testzentren geben.

Bei Personen mit Symptomen übernehmen weiterhin die Krankenkassen die Testkosten. Alle Teststellen in Stadt und Landkreis Hof, die Schnelltests anbieten, sind auf der Homepage www.landkreis-hof.de/testmoeglichkeiten/ zu finden.

Die zentrale Teststation von Stadt und Landkreis Hof kann aufgrund rechtlicher Vorgaben keine Selbstzahlertests anbieten. Hier werden also ausschließlich kostenfreie Tests (PCR und Schnelltests) für Berechtigte vorgenommen. Kostenpflichtige PCR-Tests gibt es in den meisten Arztpraxen und vereinzelt auch bei Apotheken. red

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