• Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten teilgenommen haben;
• Personen, die sich aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus in Quarantäne befinden, wenn ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist.
• Darüber hinaus können sich Besucher und Beschäftigte von stationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen ebenfalls weiterhin kostenlos in den lokalen Testzentren testen lassen. Die Besucher erhalten hierfür ein Berechtigungsschreiben der jeweiligen Einrichtung, die der Teststelle vorzulegen ist.
• Für „Schnupfenkinder“ mit leichten Symptomen in Kinderbetreuungseinrichtungen wird es ebenfalls weiterhin kostenlose Schnelltests in den lokalen Testzentren geben.
Bei Personen mit Symptomen übernehmen weiterhin die Krankenkassen die Testkosten. Alle Teststellen in Stadt und Landkreis Hof, die Schnelltests anbieten, sind auf der Homepage www.landkreis-hof.de/testmoeglichkeiten/ zu finden.
Die zentrale Teststation von Stadt und Landkreis Hof kann aufgrund rechtlicher Vorgaben keine Selbstzahlertests anbieten. Hier werden also ausschließlich kostenfreie Tests (PCR und Schnelltests) für Berechtigte vorgenommen. Kostenpflichtige PCR-Tests gibt es in den meisten Arztpraxen und vereinzelt auch bei Apotheken. red