Dies gelte zukünftig, betreffe aber auch Personen, die sich am 15. Januar in Quarantäne befunden haben und eines der oben genannten Kriterien erfüllen. Diejenigen Kontaktpersonen, auf die eine der vier oben genannten Ausnahme-Voraussetzungen zutrifft, werden vom Gesundheitsamt nicht mehr gesondert informiert.
Ein Nachweis über die geänderte Quarantänezeit kann beim Gesundheitsamt unter 09281 / 721-750 oder gesundheit@landkreis-hof.de angefordert werden. Grundlage der Regelungen ist die Allgemeinverfügung „Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation)“. red