Corona-Lockerungen Was gilt an Pfingsten in Stadt und Landkreis Hof?

red

Die sinkenden Inzidenzwerte in Stadt und Landkreis Hof machen weitere Lockerungen möglich. Eine Übersicht.

 
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Im Landkreis Hof dürfen die Biergärten öffnen. In der Stadt Hof noch nicht. Foto: picture alliance/dpa/Marcus Brandt

Hof - Der Landkreis Hof darf sich seit Freitag über weitere Lockerungen freuen, denn der Sieben-Tage-Inzidenzwert lag hier bei knapp 71. Für die Stadt Hof gelten die Regelungen für Inzidenzen zwischen 100 und 150. Bleibt der Wert in der Stadt weiterhin unter 100 (Stand Freitag: 80,74), können hier ab Mittwoch Lockerungen in Kraft treten.

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Private Treffen

Landkreis Hof: eigener Haushalt plus weiterer Haushalt, maximal fünf Personen (Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene werden nicht gezählt)

Stadt Hof: eigener Haushalt plus eine Person (Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene werden nicht gezählt)

Ausgangssperre

Landkreis Hof: keine nächtliche Ausgangssperre

Stadt Hof: zwischen 22 und 5 Uhr (gilt nicht für Geimpfte und Genesene)

Kindertageseinrichtungen

Landkreis Hof: eingeschränkter Regelbetrieb, Betreuung in Gruppen

Stadt Hof: Notbetreuung für Kinder, deren Eltern erwerbstätig sind und deren Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

Schulen

Landkreis Hof: Präsenzunterricht in allen Schularten und Jahrgangsstufen.

Stadt Hof: Distanzunterricht mit Notbetreuung. Ausgenommen sind Grundschulen, Abschlussklassen sowie die Klassen 5 und 6 der Förderschulen. Die Schulleiter entscheiden eigenständig, ob Präsenz- oder Wechselunterricht stattfindet.

Voraussetzung in Stadt und Landkreis ist, dass die Hygiene- und Abstandsregelungen und Testungen eingehalten werden.

Sport

Landkreis Hof: Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Öffnung von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel (mit Test). Außerdem erlaubt ist Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen (mit Test) und in Fitnessstudios (mit Termin und Test). Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Zuschauern (mit festen Sitzplätzen und mit Test).

Stadt Hof: Kontaktfreier Individualsport alleine oder zu zweit ist erlaubt. Kindern unter 14 Jahren ist kontaktloser Sport im Freien in Gruppen mit bis zu fünf Kindern gestattet. Eine Aufsichtsperson darf mit Test teilnehmen.

Geschäfte

Geöffnet überall sind unter anderem Lebensmittelhandel, Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken, Reinigungen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte, Tierbedarf sowie der Großhandel.

Landkreis Hof: „Click & Meet“: Einzelhandelsgeschäfte öffnen unter den Hygiene- und Abstandsregelungen und mit Termin – ohne negativen Test oder Impfnachweis.

Stadt Hof: „Click & Meet“: Einzelhandelsgeschäfte öffnen unter Hygieneregelungen. Kunden müssen einen negativen PCR-Test, POC-Antigenschnelltest oder Selbsttest vorlegen. Vollständig Geimpfte oder Genesene sind negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Friseure und Fußpflege

Landkreis Hof: Erlaubt mit FFP2-Maske und Termin, aber ohne Test, Impf- oder Genesungsnachweis.

Stadt Hof: Erlaubt mit FFP2-Maske und negativem Corona-Test (maximal 24 Stunden alt). Vollständig Geimpfte oder Genesene sind negativ Getesteten gleichgestellt.

Körpernahe Dienstleistungen (Kosmetikstudios, Tattoostudios)

Landkreis Hof: Erlaubt mit Termin. Das Vorlegen eines negativen Tests, Impfnachweises oder Genesungsnachweises ist nicht nötig.

Stadt Hof: geschlossen.

Außerschulische Bildung und Musikschulen

Landkreis Hof: Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung und vergleichbare Angebote sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote, Instrumental- und Gesangsunterricht (im Einzelunterricht) sind in Präsenzform und unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln zulässig.

Stadt Hof: geschlossen.

Proben von Laien- und Amateurensembles

Landkreis Hof: gestattet mit Schutz- und Hygienekonzept sowie Maskenpflicht.

Stadt Hof: nicht gestattet.

Kulturstätten und Museen

Landkreis Hof: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten können für Besucher öffnen (mit Termin).

Stadt Hof: geschlossen.

Theater und Kinos

Landkreis Hof: geöffnet mit Testnachweis und FFP2-Maskenpflicht.

Stadt Hof: geschlossen.

Kulturelle Veranstaltungen

Landkreis Hof: gestattet unter freiem Himmel für bis zu 250 Besucher mit festen Sitzplätzen, FFP2-Maske und Testnachweis.

Stadt Hof: nicht gestattet.

Gastronomie

In Stadt und Landkreis geschlossen – Abholung und Lieferung gestattet.

Außengastronomie

Landkreis Hof: geöffnet unter Hygieneregelungen, Termin und mit Test. Sofern nur Personen eines Hausstandes am Tisch sitzen, ist kein Test erforderlich.

Stadt Hof: geschlossen.

Beherbergungen

Landkreis Hof: auch für touristische Zwecke geöffnet unter Hygieneregelungen, mit Testnachweis bei Anreise und alle 48 Stunden. Für Übernachtungsgäste sind gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote erlaubt.

Stadt Hof: für Touristen geschlossen.

Gottesdienste sind in Stadt und Landkreis erlaubt.

Autokinos sind in Stadt und Landkreis geöffnet.

Gästeführungen im Freien

Landkreis Hof: gestattet mit Test.

Stadt Hof: nicht gestattet.

Freibäder

Landkreis Hof: geöffnet mit Test und Termin.

Stadt Hof: geschlossen.

Zoos und botanische Gärten

Landkreis Hof: Außenbereiche geöffnet mit FFP2-Maske.

Stadt Hof: Außenbereiche geöffnet mit FFP2-Maske und negativem Corona-Test für alle ab sechs Jahren.