Schulen
Landkreis Hof: Präsenzunterricht in allen Schularten und Jahrgangsstufen.
Stadt Hof: Distanzunterricht mit Notbetreuung. Ausgenommen sind Grundschulen, Abschlussklassen sowie die Klassen 5 und 6 der Förderschulen. Die Schulleiter entscheiden eigenständig, ob Präsenz- oder Wechselunterricht stattfindet.
Voraussetzung in Stadt und Landkreis ist, dass die Hygiene- und Abstandsregelungen und Testungen eingehalten werden.
Sport
Landkreis Hof: Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Öffnung von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel (mit Test). Außerdem erlaubt ist Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen (mit Test) und in Fitnessstudios (mit Termin und Test). Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 250 Zuschauern (mit festen Sitzplätzen und mit Test).
Stadt Hof: Kontaktfreier Individualsport alleine oder zu zweit ist erlaubt. Kindern unter 14 Jahren ist kontaktloser Sport im Freien in Gruppen mit bis zu fünf Kindern gestattet. Eine Aufsichtsperson darf mit Test teilnehmen.
Geschäfte
Geöffnet überall sind unter anderem Lebensmittelhandel, Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken, Reinigungen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte, Tierbedarf sowie der Großhandel.
Landkreis Hof: „Click & Meet“: Einzelhandelsgeschäfte öffnen unter den Hygiene- und Abstandsregelungen und mit Termin – ohne negativen Test oder Impfnachweis.
Stadt Hof: „Click & Meet“: Einzelhandelsgeschäfte öffnen unter Hygieneregelungen. Kunden müssen einen negativen PCR-Test, POC-Antigenschnelltest oder Selbsttest vorlegen. Vollständig Geimpfte oder Genesene sind negativ getesteten Personen gleichgestellt.
Friseure und Fußpflege
Landkreis Hof: Erlaubt mit FFP2-Maske und Termin, aber ohne Test, Impf- oder Genesungsnachweis.
Stadt Hof: Erlaubt mit FFP2-Maske und negativem Corona-Test (maximal 24 Stunden alt). Vollständig Geimpfte oder Genesene sind negativ Getesteten gleichgestellt.
Körpernahe Dienstleistungen (Kosmetikstudios, Tattoostudios)
Landkreis Hof: Erlaubt mit Termin. Das Vorlegen eines negativen Tests, Impfnachweises oder Genesungsnachweises ist nicht nötig.
Stadt Hof: geschlossen.
Außerschulische Bildung und Musikschulen
Landkreis Hof: Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenenbildung und vergleichbare Angebote sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote, Instrumental- und Gesangsunterricht (im Einzelunterricht) sind in Präsenzform und unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln zulässig.
Stadt Hof: geschlossen.
Proben von Laien- und Amateurensembles
Landkreis Hof: gestattet mit Schutz- und Hygienekonzept sowie Maskenpflicht.
Stadt Hof: nicht gestattet.
Kulturstätten und Museen
Landkreis Hof: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten können für Besucher öffnen (mit Termin).
Stadt Hof: geschlossen.
Theater und Kinos
Landkreis Hof: geöffnet mit Testnachweis und FFP2-Maskenpflicht.
Stadt Hof: geschlossen.
Kulturelle Veranstaltungen
Landkreis Hof: gestattet unter freiem Himmel für bis zu 250 Besucher mit festen Sitzplätzen, FFP2-Maske und Testnachweis.
Stadt Hof: nicht gestattet.
Gastronomie
In Stadt und Landkreis geschlossen – Abholung und Lieferung gestattet.
Außengastronomie
Landkreis Hof: geöffnet unter Hygieneregelungen, Termin und mit Test. Sofern nur Personen eines Hausstandes am Tisch sitzen, ist kein Test erforderlich.
Stadt Hof: geschlossen.
Beherbergungen
Landkreis Hof: auch für touristische Zwecke geöffnet unter Hygieneregelungen, mit Testnachweis bei Anreise und alle 48 Stunden. Für Übernachtungsgäste sind gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote erlaubt.
Stadt Hof: für Touristen geschlossen.
Gottesdienste sind in Stadt und Landkreis erlaubt.
Autokinos sind in Stadt und Landkreis geöffnet.
Gästeführungen im Freien
Landkreis Hof: gestattet mit Test.
Stadt Hof: nicht gestattet.
Freibäder
Landkreis Hof: geöffnet mit Test und Termin.
Stadt Hof: geschlossen.
Zoos und botanische Gärten
Landkreis Hof: Außenbereiche geöffnet mit FFP2-Maske.
Stadt Hof: Außenbereiche geöffnet mit FFP2-Maske und negativem Corona-Test für alle ab sechs Jahren.